AGB

1 Allgemeines

1.1 Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Geschäftsbedingungen der Alt & Schmidt GmbH ausgeführt. Die Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Zahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

1.2 Die Angaben auf dem Auftragszettel sind verbindlich. Eine gesonderte Bestätigung des Auftrags erfolgt nicht.

1.3 Die Wirksamkeit der AGB wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

2 Preise

2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 Prozent werden vom Auftraggeber anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit eine Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.

3 Lieferzeiten

Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Auftrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen (siehe Terminliste).

4 Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5 Haftung

5.1 Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstabformungen und Modelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. nachzureichen.

5.2 Der Auftragnehmer gewährleistet die Verwendung CE-zertifizierten Materials und die einwandfreie, fachgerechte handwerkliche Verarbeitung.

5.3 Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6 Arbeitsunterlagen

Alle Arbeiten werden mit größter Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesendeten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen angelieferter fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Fall der Auftraggeber einstehen.

7 Material- und Zubehörstellung

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien müssen CE-zertifiziert sein (Edelmetall, Zähne, etc. ) oder Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund fehlerhafter, vom Auftraggeber angelieferter Materialien, Zubehörteile oder Halbzeuge gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien, Zubehörteile oder Halbzeug haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigener Angelegenheit aufwendet.

8 Zahlung

8.1 Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 3 % Skonto auf die Leistung; ausschließlich Material. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.

8.2 Bei Zahlung über eine Abrechnungsgesellschaft Splittung der Labor- und Honorarbeträge und direktem Zahlungsfluss an den Auftragnehmer übernimmt der Auftragnehmer die für den Auftragnehmeranteil anfallenden Gebühren.

8.3 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragsnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9 Eigentumsvorbehalt

An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung.

10 Medizinproduktegesetz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem Auftragnehmer sämtliche Patientendaten zu übermitteln, die dieser zur Erfüllung der ihm aus dem Medizinproduktegesetz obliegenden Pflichten benötigt.

11 Erfüllungsort

11.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.

11.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern

a) die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,

b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

Dentallabor Alt & Schmidt GmbH, Dezember 2012